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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Lieferungsbedingungen:
Sollten Einkaufsbedingungen des Bestellers hiervon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.

Umfang der Lieferung und Leistung
1. Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, ausgenommen, es folgt dem Angebot des Lieferers eine anderslautende Erklärung.
Die Bindung gilt dann für einen Zeitraum von 6 Monaten.
Anderslautende Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen an.

2. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer das Eigentum und die Urheberrechtsrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht werden.
Diese Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Lieferer nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Preise
Die Preisbildung erfolgt in Euro ab Lieferort ausschließlich Verpackung, Fracht und Montage.

Zahlungen
Die Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Zahlungen an Vertreter oder sonstige Mitarbeiter haben uns gegenüber keine befreiende Wirkung.
Im übrigen ist die Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Beanstandungen irgendwelcher Art berechtigen nicht zur Vorenthaltung der Zahlung. Die Zurückhaltung oder eine Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers
sind ausgeschlossen.

Versand
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.

Lieferzeit
Die Lieferzeiten beginnen nach Klarstellung aller Einzelheiten und Unterlagen. Teillieferungen, soweit sie Einheiten darstellen, sind zulässig und bedingungsgemäß zu zahlen.

Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir, sofern der Besteller nicht Änderungen und Instandsetzungsarbeiten eigenmächtig
veranlaßt hat, unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die binnen 12 Monaten vom Liefertage an gerechnet nachgewiesenermaßen infolge eines
Vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar wurden.
Die Einbaukosten der Ersatzteile trägt stets der Besteller. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Beschädigungen, welche durch Nachlässigkeit, unkundige Behandlung seitens des Bestellers, übermäßige Beanspruchung oder natürliche Abnützung entstehen, sind von der Haftung
ausgeschlossen. Auch übernehmen wir keine Garantie die die Eignung der in Frage kommenden bauseits vorhandenen Betriebsmittel, welche auf unsere Leistung Einfluß haben und
zwar auch dann nicht, wenn eine Besichtigung durch uns vorausging.

Feststellung der Mängel
Die Feststellung etwaiger Mängel ist uns unverzüglich mitzuteilen. Solange die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers nicht erfüllt werden, sind wir zur Mängelbeseitung nich
verpflichtet.

Vertreter und Mitarbeiter
Abschlüsse und alle sonstigen Willenserklärungen unserer Vertreter bzw. unserer Mitarbeiter sind für uns nur dann verbindlich und rechtswirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

Übertragbarkeit des Vertrages
Die Besteller dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur mit unserem Einverständnis übertragen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unbeschadet des erfolgten Gefahrenübergangs, bis zur vollen Befriedigung sämtlicher auch künftig enstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit
dem Besteller das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor.
Im einzelnen gilt bezüglich dieses Eigentumsvorbehalts folgendes:

1. Bei Endabnehmern und Wiederverkäufern:

a) Unser Eigentumsvorbehalt wird durch die Mauer- und Bodenbefestigung der Maschinen und Apparate und deren Anschluß an die Zu- und Ableitungen nicht beeinträchtigt.
b) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern noch belasten.
Wird der Liefergegenstand von dritter Seite gepfändet oder wird das Grundstück, auf dem sich dieser Gegenstand befindet, die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung
angeordnet, so ist der Besteller verpflichtet, dem Vollstreckungsgeamten bzw. dem Vollstreckungsgericht von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns durch
eingeschriebenen Brief von der Pfändung bzw. Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung zu benachrichtigen. Sobald dem Besteller das Pfändungsprotokoll vorliegt, hat er dieses unverzüglich ebenfalls durch eingeschriebenen Brief zusammen mit einer eidesstattlichen Versicherung darüber uns zuzusenden, daß die gepfändeten Gegenstände mit den
von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände identisch sind. Etwaige Kosten für Inkasso und Intervention trägt der Besteller.
c) Unser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn unsere einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wurden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
d) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen
oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Wegnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten, auch die einer etwaigen erneuten Aufstellung zu Lasten des Bestellers. Beim Rücktritt hat der Besteller uns neben
der Entschädigung für die Benutzung des Liefergegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung zu ersetzen.
e) Die gleiche Regelung gilt auch für den Fall, daß der Besteller in Konkurs gerät oder das gerichtliche Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet wird oder von ihm ein
Moratorium angestrebt wird.
Pfändungen des Liefergegenstandes stehen uns frei. Sie gelten nicht als Verzicht auf unseren Eigentumsvorbehalt. Bei der Pfandverwertung verliert der Besteller das Recht auf Vertragserfüllung.

2. Bei Wiederverkäufern gilt zusätzlich noch folgendes:

a) Die Weiterveräußerung ist Wiederverkäufern nur im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer gegen Barzahlung verkauft oder
seinerseits den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seinerseits den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Mit diesen Maßgaben
erteilen wir unsere Einwilligung zur Übertragung des Eigentums auf den Kunden.
b) Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Besteller zur Sicherung aller Forderungen, die wir, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen ihn besitzen, hiermit im voraus seine
künftigen Forderungen gegen seine Kunden - auch anerkannte Kontokorrentsalden - aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware hiermit schon jetzt an uns ab. Diese Abtretung
nehmen wir hiermit an (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Wir sind berechtigt, im Namen des Bestellers die Abtretungen dem Kunden des Bestellers anzuzeigen.
c) Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis oder mit einer Rechnung verkauft wird, erfolgt
die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe desjenigen Betrages, den der Besteller seinem Kunden für unsere Vorbehaltsware weiterberechnet hat.
d) Bis zum Widerruf ist der Wiederverkäufer trotz der vorliegenden Abtretung zur Einziehung der Kaufpreisforderung befugt.
e) Bei Zahlungsverzug ist der Besteller auf unseren Wunsch verpflichtet, uns unverzüglich eine genaue Aufsellung der Vorbehaltsware sowie der abgetretenen Außenstände unter
Angabe ihrer jeweiligen Höhe und der Anschrift des Drittschuldner einzureichen, die Vorbehaltsware auszusondern und auf unser Verlangen an uns herauszugeben, sowie den
jeweiligen Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung sind ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch im Falle des Konkurses des
Bestellers, im Falle der Einleitung eines außergerichtlichen Moratoriums.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus unserem Rechtsverhältnis zu den Bestellern ist Lübeck.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum!
Es gelten ausschließlich unsere AGB. Bei Überschreitung der Zahlungsziele werden bankübliche Zinsen berechnet.

Für zurückgegebene Ware berechnen wir 20 % für entstandene Kosten.
Beschädigte Ware oder Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

Letzte Aktualisierung: 24.04.2024 um 13:34 Uhr
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